Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Vorfälligkeitsjoker 2.0: BGH kippt Klauseln von Sparkassen und Volksbanken zur Vorfälligkeitsentschädigung Kurzübersicht: Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Grundsatzurteilen – vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) und vom 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) – die Anforderungen an die Transparenz von Vorfälligkeitsentschädigungsklauseln in Immobiliendarlehensverträgen konkretisiert und dabei gleich zwei verbreiteten Bankformulierungen eine klare Absage erteilt. Das Ergebnis: Vielen Banken und Sparkassen steht die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung schlicht nicht zu. Betroffene Darlehensnehmer können bereits gezahlte Beträge zurückfordern – mitunter in…